Riester Darlehen - staatliche Zuschüsse nutzen!
Standen die Menschen bis dato immer vor der Wahl, entweder ein Haus zu finanzieren oder private Vorsorge (zum Beispiel durch eine Riesterrente) aufzubauen, so kann man nun beides miteinander verknüpfen: Mit einem Riester-Darlehen.Seit dem Jahreswechsel 2008/2009 und dem Inkrafttreten des Eigenheimrentengesetzes ist es nun nämlich erstmals möglich, die staatlichen Subventionen, die bisher nur bei Riester-Altersvorsorgeverträgen gewährt wurden, auch bei einer Immobilienfinanzierung abzugreifen.
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kostenlosen Vergleich anfordern!Die staatlichen Subventionen gestalten sich dabei exakt wie bei den Sparverträgen: Wer entweder direkt oder indirekt förderfähig ist und zudem 4% des zu versteuernden Bruttoeinkommens als Tilgung für das Riester-Darlehen erbringt, erhält eine Zulage von 154 Euro Grundzulage (bei Ehepaaren doppelt) und 185 Euro Kinderzulage, die pro Kind einmal gewährt wird. Kinder, die ab dem Jahre 2008 geboren wurden, werden dabei sogar mit 300 Euro gefördert und wer eine Berufsausbildung beginnt und maximal 25. Jahre alt ist, kann ab 2009 einen so genannten Starterbonus in Höhe von 200 Euro erhalten.
Sämtliche Subventionen laufen als Sondertilgungen in den Vertrag und dienen so dem Zweck, das Haus schneller als bisher schuldenfrei zu bekommen. Im Rahmen der Günstigerprüfung wird auch bei einem Riester-Darlehen geschaut, ob durch eine mögliche steuerliche Anrechnung ein monetärer Vorteil entsteht, der größer als die Zulagen ist. Ist das der Fall, wird diese Steuerverrechnung zusätzlich zu den Zulagen vorgenommen. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass die Zulagen immer vorrangig betrachtet werden. Wer also seine Zulagen nicht beantragt und z.B. 709 Euro Zulage erhielte (Single, 3 Kinder) und zudem einen Steuervorteil von 100 Euro hätte, der bekommt immer nur 100 Euro, egal, ob er die Zulagen beantragt oder nicht. Wenn möglich, sollte daher ein so genannter Dauerzulagenantrag gestellt werden.
Riester Baufinanzierung :
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