Riester Darlehen - Bedingungen für die Förderung
Um die Bürger zusätzlich zur Altersvorsorge zu motivieren, gibt es seit einigen Jahren die so genannte Riester Rente, eine Rentenversicherung, die sich dadurch auszeichnet, dass der Bürger direkt vom Staat gefördert wird, also eine Zulage in den Vertrag erhält. Seit 2008 gibt es nun jedoch noch eine weitere Möglichkeit, diese staatlichen Subventionen abzugreifen: Das Riester-Darlehen.Bei einem Riester-Darlehen handelt es sich grundsätzlich um ein ganz normales Annuitäten-Darlehen, das von den Banken allerdings zur staatlichen Zertifizierung angemeldet werden und dann genehmigt werden muss. Die Riester-Förderung fließt bei diesem Darlehen, das ausschließlich und 100%ig einer wohnwirtschaftlichen Verwendung zugeführt werden darf, als Sondertilgung direkt in den Vertrag - vorausgesetzt die Bedingungen sind alle erfüllt.
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kostenlosen Vergleich anfordern!Die Bedingungen für die Gewährung der Riester-Förderung bei Riester-Darlehen sind exakt dieselben wie bei Riester Rentenversicherungen. Um die maximale Förderung zu erhalten, muss der Darlehensnehmer eine Eigenleistung in Höhe von 4% des maßgeblichen Familienbruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen. Tut er das, bekommt er eine Zulage in Höhe von 154 Euro für jeden Darlehensnehmer und 185 Euro für jedes Kind der Familie. Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, gibt es sogar eine Zulage in Höhe von 300 Euro.
Direkt Förderberechtigt im Sinne der Riester-Zulage sind alle Angestellten, auch die des öffentlichen Dienstes, alle Beamten und alle Empfänger von staatlichen Hilfeleistungen. Hinzu kommen die indirekt Förderberechtigten, all jene Menschen, die zwar selber nicht die Bedingungen der Förderung erfüllen, jedoch mit einem direkt förderfähigen Menschen verheiratet sind.
Beispiel-Rechnung
Ein Beispiel: Ein Familie mit einem Arbeitnehmer und einer Hausfrau hat ein Jahresbruttoeinkommen von 50.000 Euro und zwei Kinder. Die Familie muss nun, um die maximale Zulage zu erhalten, 4% des Bruttoeinkommens in den Riester-Darlehensvertrag einzahlen, darf jedoch die Zulagen von der Eigenleistung subtrahieren. Die Rechnung lautet also: 50.000x4%-2x154-2*185 = 1322 Euro. Für eine Eigenleistung von 1322 Euro pro Jahr fließen also in diesem Beispiel 2000 Euro in den Abtrag des Darlehens.Riester Baufinanzierung :
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